Heizungsmodernisierung/Wärme-/Kältenetze

BAFA Heizungsoptimierung bei bestehenden Anlagen

Was wird gefördert:

  • Ersatz von Heizungs-Umwälzpumpen und Warmwasser-Zirkulationspumpen durch hocheffiziente Umwälzpumpen und Warmwasser-Zirkulationspumpen
  • Kosten für den fachgerechten Einbau und direkt mit der Maßnahme verbundenen Materialkosten
  • Heizungsoptimierung durch einen hydraulischen Abgleich bei bestehenden Heizsystemen inkl. Benötigter Investitionen und Optimierungsmaßnahmen

 

Konditionen: 30 % der Nettoinvestitionskosten, höchstens jedoch 25.000 Euro pro Standort.

Weitere Informationen: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, Referat 516, Frankfurter Straße 29 – 35 65760 Eschborn, Telefon: 06196 908-1001

 


 

Kraft-Wärme-Kopplung-Anlagen sowie Kälte- und Wärmenetze

Mini-KWK

Was wird gefördert: Neue Mini-KWK-Anlagen („Blockheizkraftwerke“) mit einer Leistung bis 20 Kilowatt (kWel)

Konditionen:Investitionszuschuss je nach Höhe der elektrischen Leistung der Mini-KWK-Anlage von 1.900 bis zu 3.500 Euro. 25% Wärmeeffizienzbonus für Mini-KWK-Anlagen, die mit einem (zweiten) Abgaswärmetauscher zur Brennwertnutzung ausgestattet und an ein hydraulisch abgeglichenes Heizungssystem angeschlossen sind. 60% Stromeffizienzbonus für Anlagen mit einem besonders hohen elektrischen Wirkungsgrad.

Weitere Informationen: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle , Referat 424, Frankfurter Straße 29 – 35 65760 Eschborn, Telefon: 06196 908-1798, www.bafa.de

Stromvergütung für KWK-Anlagen

Was wird gefördert: neue, modernisierte und nachgerüstete KWK-Anlagen (ab 2016), die Strom ins Netz einspeisen, wird über einen bestimmten Zeitraum der sogenannte KWK-Zuschlag gezahlt. Zusätzlich vergibt das BAFA einmalige Zuschüsse für KWK-Anlagen.

Konditionen: Je nach Höhe der elektrischen Leistung der KWK-Anlage zwischen 1 und 8 Cent je kWh. Je kleiner die Anlage, desto höher die Vergütung der kWh. Eine genaue Übersicht der Vergütungssätze finden Sie auf der Website des BAFA.

Weitere Informationen: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, Referat 424, Frankfurter Straße 29 – 35 65760 Eschborn, Telefon: 06196 908-1962, www.bafa.de

 


 

Wärme- und Kältenetze

Was wird gefördert:

  • Neubau und Ausbau von Wärme- und Kältenetzen, in die mindestens 75 % Wärme oder Kälte aus Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) eingespeist werden
  • Neubau und Ausbau von Wärmenetzen, in die zu mindestens 50 % ein Mix aus KWK-Wärme einerseits und Wärme aus erneuerbaren Energien bzw. industrieller Abwärme andererseits eingespeist wird, sofern mindestens 25 % KWK-Wärme vorhanden sind.

Konditionen: Der Zuschuss beträgt 30 bzw. 40% der förderfähigen Investitionskosten. Die max. Zuschlagshöhe je Projekt beträgt 20 Mio. Euro.

Weitere Informationen: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, Referat 424, Frankfurter Straße 29 – 35 65760 Eschborn, Telefon: 06196 908-2007/2451/2941/2497, www.bafa.de

 


 

Wärme- und Kältespeicher bis 50m³

Was wird gefördert: Neu- oder Ausbau eines Speichers für Wärme bzw. Kälte, die zu mindestens 50 % aus KWK-Anlagen stammt.

Konditionen: Das BAFA vergibt einen Zuschlag in Höhe von 250 Euro pro m³ Wasseräquivalent des Speichervolumens, jedoch maximal 30 % der ansatzfähigen Investitionskosten sowie maximal 10 Mio. Euro pro Projekt.

Weitere Informationen: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, Referat 424, Frankfurter Straße 29 – 35 65760 Eschborn, Telefon: 06196 908-2941, www.bafa.de

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Klima- und Umweltschutz in Unternehmen. Eine Initiative der KlimaschutzmanagerInnen des Landkreises Herzogtum Lauenburg.


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