Erneuerbare Energie
Heizen mit Erneuerbaren Energien
Biomasse – Solarthermie - Wärmepumpen
Was wird gefördert:
- Errichtung und Erweiterung von Biomasseanlagen für die thermische Nutzung von 5 bis 100 kW Nennwärmeleistung
- Anlagen und die Erweiterung von Anlagen, Einbau eines Kessels, Anschluss an ein Wärmenetz, Optimierung des Heizsystems
- Wärmepumpen mit einer Leistung bis 100 kW
Konditionen für Anlagen im Gebäudebestand und im Neubau
Basisförderung: Zuschuss je nach Art und Größe der Anlage
Zusatzförderungen:
- Innovationsförderung für besonders effiziente Anlagen oder große Anlagen
- Kombinationsbonus: bei Errichtung in Kombination mit anderen Anlagen
- Kesseltauschbonus: gleichzeitiger Austausch eines fossil befeuerten Standard-Heizkessels durch einen Brennwertkessel
- Wärmenetzbonus: Anschluss der Anlage an ein Wärmenetz
- Optimierungsmaßnahmen für Anlagen im Gebäudebestand
- Effizienzbonus: Errichtung in besonders energieeffizienten Wohngebäuden: Basis-förderung erhöht sich um 50%
- APEE-Zusatzbonus (Anreizprogramm Energieeffizienz):
für den Tausch einer besonders ineffizienten Heizungsanlage oder die Anbindung einer Solarthermieanlage an eine besonders ineffiziente Heizungsanlage bei gleichzeitiger Optimierung der gesamten Anlage.
weitere Informationen:Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, Referat 513, Frankfurter Straße 29 – 35 65760 Eschborn, Telefon: 06196 908-1625, www.bafa.de
KfW- Förderung Erneuerbare Energien als Kredit
Erneuerbare Energien Standard (270)
Was wird gefördert?
Anlagen, die die Anforderungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) erfüllen (Photovoltaik-Anlagen, Wasser- und Windkraftanlagen, Anlagen zur Erzeugung und Nutzung von Biogas, KWK-Anlagen), gleichzeitig aber nicht den Anforderungen des KfW-Programms „Erneuerbare Energien – Premium“ gerecht werden:
- Errichtung, Erweiterung und Erwerb von Anlagen (Wärme und Strom)
- Kosten für Planung, Projektierung und Installation
- Wärme-/Kältenetze und Wärme-/Kältespeicher
- Maßnahmen zur Flexibilisierung von Stromnachfrage und -angebot (z. B. Stromspeicheranlagen, Lastmanagement, Mess- und Steuerungs-systeme)
- Contracting-Vorhaben und Modernisierungen mit Leistungssteigerung
Konditionen
- Darlehen für 100 % der förderfähigen Investitionskosten
- Maximal 50 Mio. Euro pro Vorhaben
weitereInformationen
KfW Bankengruppe, Tel. 0800 – 5399002, www.kfw.de
Erneuerbare Energien – Premium (271, 272, 281, 282)
Was wird gefördert?
- Große Solarthermieanlagen (Solarthermieanlagen mit mehr als 40 m² Bruttokollektorfläche), Warmwasserbereitung, Raumheizung oder Kombination aus beiden, Bereitstellung von Prozesswärme, solarer Kälteerzeugung oder Wärme für ein Wärmenetz)
- Biomasseanlagen zur Verbrennung fester Biomasse für die thermische Nutzung
- streng wärmegeführte KWK-Biomasseanlagen
- Wärmenetze, die aus erneuerbaren Energien gespeist werden
- Große Wärmespeicher mit mehr als 10 m² Speichervolumen
- Biogasleitungen für unaufbereitetes Biogas
- Große effiziente Wärmepumpen mit einer Nennwärmeleistung von mehr als 100 kW
Konditionen:
- Darlehen für 100 % der förderfähigen Investitionskosten
- Maximal 10.000.000 Euro pro Vorhaben
- Zusätzlich zum Darlehen werden unterschiedliche Tilgungszuschüsse gewährt:
weitere Informationen
KfW Bankengruppe, Tel. 0800 – 5399002, www.kfw.de