Erneuerbare Energie

Heizen mit Erneuerbaren Energien

Biomasse – Solarthermie - Wärmepumpen

Was wird gefördert:

  • Errichtung und Erweiterung von Biomasseanlagen für die thermische Nutzung von 5 bis 100 kW Nennwärmeleistung
  • Anlagen und die Erweiterung von Anlagen, Einbau eines Kessels, Anschluss an ein Wärmenetz, Optimierung des Heizsystems
  • Wärmepumpen mit einer Leistung bis 100 kW

 

Konditionen für Anlagen im Gebäudebestand und im Neubau

Basisförderung: Zuschuss je nach Art und Größe der Anlage

Zusatzförderungen:

  • Innovationsförderung für besonders effiziente Anlagen oder große Anlagen
  • Kombinationsbonus: bei Errichtung in Kombination mit anderen Anlagen
  • Kesseltauschbonus: gleichzeitiger Austausch eines fossil befeuerten Standard-Heizkessels durch einen Brennwertkessel
  • Wärmenetzbonus: Anschluss der Anlage an ein Wärmenetz
  • Optimierungsmaßnahmen für Anlagen im Gebäudebestand
  • Effizienzbonus: Errichtung in besonders energieeffizienten Wohngebäuden: Basis-förderung erhöht sich um 50%
  • APEE-Zusatzbonus (Anreizprogramm Energieeffizienz):
    für den Tausch einer besonders ineffizienten Heizungsanlage oder die Anbindung einer Solarthermieanlage an eine besonders ineffiziente Heizungsanlage bei gleichzeitiger Optimierung der gesamten Anlage.

 

weitere Informationen:Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, Referat 513, Frankfurter Straße 29 – 35 65760 Eschborn, Telefon: 06196 908-1625, www.bafa.de

 


 

KfW- Förderung Erneuerbare Energien als Kredit

Erneuerbare Energien Standard (270)

Was wird gefördert?

Anlagen, die die Anforderungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) erfüllen (Photovoltaik-Anlagen, Wasser- und Windkraftanlagen, Anlagen zur Erzeugung und Nutzung von Biogas, KWK-Anlagen), gleichzeitig aber nicht den Anforderungen des KfW-Programms „Erneuerbare Energien – Premium“ gerecht werden:

  • Errichtung, Erweiterung und Erwerb von Anlagen (Wärme und Strom)
  • Kosten für Planung, Projektierung und Installation
  • Wärme-/Kältenetze und Wärme-/Kältespeicher
  • Maßnahmen zur Flexibilisierung von Stromnachfrage und -angebot (z. B. Stromspeicheranlagen, Lastmanagement, Mess- und Steuerungs-systeme)
  • Contracting-Vorhaben und Modernisierungen mit Leistungssteigerung

 

Konditionen

  • Darlehen für 100 % der förderfähigen Investitionskosten
  • Maximal 50 Mio. Euro pro Vorhaben

 

weitereInformationen

KfW Bankengruppe, Tel. 0800 – 5399002, www.kfw.de

 


 

Erneuerbare Energien – Premium (271, 272, 281, 282)

Was wird gefördert?

  • Große Solarthermieanlagen (Solarthermieanlagen mit mehr als 40 m² Bruttokollektorfläche), Warmwasserbereitung, Raumheizung oder Kombination aus beiden, Bereitstellung von Prozesswärme, solarer Kälteerzeugung oder Wärme für ein Wärmenetz)
  • Biomasseanlagen zur Verbrennung fester Biomasse für die thermische Nutzung
  • streng wärmegeführte KWK-Biomasseanlagen
  • Wärmenetze, die aus erneuerbaren Energien gespeist werden
  • Große Wärmespeicher mit mehr als 10 m² Speichervolumen
  • Biogasleitungen für unaufbereitetes Biogas
  • Große effiziente Wärmepumpen mit einer Nennwärmeleistung von mehr als 100 kW

 

Konditionen:

  • Darlehen für 100 % der förderfähigen Investitionskosten
  • Maximal 10.000.000 Euro pro Vorhaben
  • Zusätzlich zum Darlehen werden unterschiedliche Tilgungszuschüsse gewährt:

 

weitere Informationen

KfW Bankengruppe, Tel. 0800 – 5399002, www.kfw.de

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