Energieeffiziente Produktion

KfW-Energieeffizienz­programm – Produktions­anlagen/­-prozesse (292, 293)

Die KfW fördert Energieeffizienz­Maßnahmen, die mindestens 10% einsparen, sind es mindestens 30 %, wir dies als Premiumstandard gefördert.

Was wird gefördertNeu- und Modernisierungs­investitionen, z. B. in:

  • Maschinen, Anlagen und Prozesstechnik
  • Druckluft, Vakuum und Absaugtechnik
  • Elektrische Antriebe und Pumpen
  • Prozesskälte und Prozesswärme
  • Wärmerück­gewinnung und Abwärmenutzung für Produktions­prozesse
  • Mess-, Regel- und Steuerungstechnik
  • Informations- und Kommunikations­technik
  • Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen

Konditionen

  • Kredit für 100% der förderfähigen Investitionskosten
  • ab 1,00 % effektiver Jahreszins
  • bis zu 25 Mio. Euro pro Vorhaben
  • bis zu 20 Jahre Zinsbindung

 

weitere Informationen

KfW Bankengruppe, Tel. 0800 – 5399001, www.kfw.de

 


 

BAFA Förderung Querschnittstechnologien

Was wird gefördert: Investitionen in hocheffiziente Querschnittstechnologien für den Ersatz und die Neuanschaffung von einzelnen Anlagen bzw. Aggregaten als

Einzelmaßnahmen (bis zu 30.000 Euro je Vorhaben) und als Optimierung technischer Systeme (bis zu 150.000 € je Vorhaben), z. B.:

  • Elektrische Motoren und Antriebe, Pumpen
  • Ventilatoren in lufttechnischen sowie Anlagen zur Wärmerückgewinnung
  • Drucklufterzeuger sowie Anlagen zur Wärmerückgewinnung in Drucklufterzeugungsanlagen
  • Wärmerückgewinnungs- beziehungsweise Abwärmenutzungsanlagen in Prozessen innerhalb des Unternehmens soweit im Merkblatt vom BAFA geregelt
  • Dämmung von industriellen Anlagen beziehungsweise Anlagenteilen (Ausnahmen sind der Richtlinie zu entnehmen).

 

Sonstiges

Die Maßnahmen sind nur förderfähig bei einer Energieeinsparung von mindestens 25 % gegenüber dem IST-Zustand. Detaillierte Energieberatung und Energieeinsparkonzept erforderlich, ebenfalls förderfähig

 

Weitere Informationen

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

Telefon: 06196 908-1883

www.bafa.de

 


 

KfW-Energieeffizienz­Programm – Abwärme (294,494)

Was wird gefördert?

die innerbetriebliche Abwärmenutzung, zum Beispiel in Form

  • der Rückführung in den Produktionsprozess;
  • der Umstellung von Produktionsverfahren auf energieeffiziente Technologien;
  • der Verwendung für Heizzwecke außerhalb des Gebäudes, in dem die Wärme anfällt;
  • der Verstromung von Abwärme.
  • Einspeisung in außerbetriebliche Wärmenetze

 

Konditionen

294, Kredit mit Tilgungszuschuss:

  • ab 1,00 % effektiver Jahreszins
  • bis zu 25 Mio. Euro Kredit mit 40% Tilgungszuschuss, 50% bei außerbetrieblicher Abwärmenutzung

494, Zuschuss: bis zu 40 % Zuschuss auf Ihre Investitionsmehrkosten

 

weitereInformationen

KfW Bankengruppe, Tel. 0800 – 5399001, www.kfw.de

 


 

BAFA-Förderung für Kälte- und Klimaanlagen

Was wird gefördert: die Neuerrichtung, die Vollsanierung sowie die Teilsanierung besonders energieeffizienter Kälte- und Klimaanlagen

 

Konditionen: Zuschuss bis zu 50 % der förderfähigen Ausgaben bis max. 150.000 Euro pro Maßnahme

 

Weitere Informationen:

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, Referat 525, kFrankfurter Straße 29 – 35 65760, Eschborn Telefon: 06196 908-1249

Zukunft zeigen

Klima- und Umweltschutz in Unternehmen. Eine Initiative der KlimaschutzmanagerInnen des Landkreises Herzogtum Lauenburg.


Kontakt

Amtsplatz 1
21514 Büchen
0 41 55 80 09 251
Email schreiben